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1994: Studiengebühren in Witten?
Als die Studierenden nach den Semesterferien im Herbst 1994 an ihre
Alma Mater zurückkehrten, wurde ihnen vom Präsidium der Universität
offiziell verkündet, was in den Medien schon als Gerücht durchgesickert
war: Das von Landesregierung und Universitätsleitung geschnürte Paket zur
Sanierung der Universitätsfinanzen sah bis zur Jahrtausendwende nicht nur
eine massive Erhöhung der Studierendenzahlen von zum damaligen Zeitpunkt
600 auf
1200, sondern auch einen Budgetposten Erlöse aus Studiengebühren in Höhe
von 6 Mio. DM pro Jahr vor. Die Studierenden bemühten den Taschenrechner,
um festzustellen, dass sie fortan mit 5.000,-- DM dabei wären. Dass
die Universitätsleitung für diese Idee keinen Beifall ihrer
Studentenschaft ernten konnte, lag nicht allein darin begründet, dass es
an das schmale Portemonnaie der Studierenden ging. Schwer wog auch, dass
in einer Hochschule, die sich als eine Gemeinschaft von Lehrenden und
Lernenden versteht, gerade in einer so grundlegenden und für die
Studierenden existentiellen Frage die Prinzipien der Beteiligung
Betroffener in der Entscheidungsfindung missachtet worden waren.
Die Herausforderung
Mit der Erhebung von Studiengebühren stellte sich für alle
Studierenden die Frage, was das eigene Studium wert sei, ganz neu und sehr
konkret. Es ergab sich folgendes Dilemma: Einerseits schätzten die
Studierenden die einzigartigen Studienbedingungen, die durch eine von der
Universitätsleitung entwickelte triviale Studiengebührenregelung gefährdet
worden wären. Andererseits schien eine finanzielle Beteiligung der
Studierenden zur nachhaltigen Sicherung eben dieser Studienbedingungen
unumgänglich. Zudem würde das Verhalten der jetzigen
Studierendengeneration die Bedingungen des Studiums an der Universität
Witten/Herdecke für die zukünftigen Generationen bestimmen. Zu den
notwendigen Bedingungen eines freiheitlichen Studiums gehört zuerst das
Wissen, sich ein Studium unter allen Umständen leistenzu können. Erst dies
ermöglicht eine freie Entscheidung für eine Universität.
Dann die Freiheit, das Studium eigen-
verantwortlich, rein am Erkenntnisinteresse orientiert zu gestalten.
Dadurch ist eine realistische Chance gegeben, dass sich Studierende zu
eigenverantwortlich agierenden Persönlichkeiten entwickeln. Zuletzt die
Freiheit der Entscheidung über die Zukunft nach Abschluss des Studiums:
Die Wahl des Berufes soll allein nach Interesse und Qualifikation gewählt
werden können.
Das Konzept
Der Kerngedanke entstand mitternachts am Küchentisch einer Wittener
Studenten-WG: der Umgekehrte Generationen-
vertrag, die Entkoppelung von Studium und Zahlung von Studiengebühren.
Wenn die Rückzahlung nach Aufnahme der Berufstätigkeit möglich wäre,
könnte die Ökonomisierung des Studiums vermieden werden. Mit einem
finanziellen Beitrag, der sich an den eigenen Möglichkeiten statt an denen
der Eltern bemisst, könnte die Universität bleiben, was sie ist: eine
Hochschule, an der für die Aufnahme "allein die individuelle Leistung
gepaart mit Integrität und Verantwortungsbewusst-
sein gegenüber dem Ganzen" (Alfred Herrhausen) ausschlaggebend ist. Es
erschien den Studierenden notwendig, die Durchführung dieses Konzeptes in
die eigenen Hände zu nehmen und dazu eine studentische Organisation ins
Leben zu rufen.
Die im Mai 1995 gegründete StudierendenGesellschaft Witten/Herdecke e.V.
(SG), begreift "die Wahrung und Entwicklung der freiheitlichen Bedingungen
und der Qualität des Studiums an der Universität Witten/Herdecke" als
gemeinsame Aufgabe. Sie steht als Vertragspartner der Universität zwischen
zahlungspflichtigen Studenten und der Hochschule. Diese Position wurde im
Frühjahr 2001 durch den Erwerb eines von zwölf Gesellschaftsanteilen an
der Private Universität Witten/Herdecke gGmbH weiter gestärkt.
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