Historie

1994: Studiengebühren in Witten?
Als die Studierenden nach den Semesterferien im Herbst 1994 an ihre Alma Mater zurückkehrten, wurde ihnen vom Präsidium der Universität offiziell verkündet, was in den Medien schon als Gerücht durchgesickert war: Das von Landesregierung und Universitätsleitung geschnürte Paket zur Sanierung der Universitätsfinanzen sah bis zur Jahrtausendwende nicht nur eine massive Erhöhung der Studierendenzahlen von zum damaligen Zeitpunkt 600 auf
1200, sondern auch einen Budgetposten Erlöse aus Studiengebühren in Höhe von 6 Mio. DM pro Jahr vor. Die Studierenden bemühten den Taschenrechner, um festzustellen, dass sie fortan mit 5.000,-- DM dabei wären. Dass
die Universitätsleitung für diese Idee keinen Beifall ihrer Studentenschaft ernten konnte, lag nicht allein darin begründet, dass es an das schmale Portemonnaie der Studierenden ging. Schwer wog auch, dass in einer Hochschule, die sich als eine Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden versteht, gerade in einer so grundlegenden und für die Studierenden existentiellen Frage die Prinzipien der Beteiligung Betroffener in der Entscheidungsfindung missachtet worden waren.

Die Herausforderung
Mit der Erhebung von Studiengebühren stellte sich für alle Studierenden die Frage, was das eigene Studium wert sei, ganz neu und sehr konkret. Es ergab sich folgendes Dilemma: Einerseits schätzten die Studierenden die einzigartigen Studienbedingungen, die durch eine von der Universitätsleitung entwickelte triviale Studiengebührenregelung gefährdet worden wären. Andererseits schien eine finanzielle Beteiligung der Studierenden zur nachhaltigen Sicherung eben dieser Studienbedingungen unumgänglich. Zudem würde das Verhalten der jetzigen Studierendengeneration die Bedingungen des Studiums an der Universität Witten/Herdecke für die zukünftigen Generationen bestimmen. Zu den notwendigen Bedingungen eines freiheitlichen Studiums gehört zuerst das Wissen, sich ein Studium unter allen Umständen leistenzu können. Erst dies ermöglicht eine freie Entscheidung für eine Universität.
Dann die Freiheit, das Studium eigen-
verantwortlich, rein am Erkenntnisinteresse orientiert zu gestalten. Dadurch ist eine realistische Chance gegeben, dass sich Studierende zu eigenverantwortlich agierenden Persönlichkeiten entwickeln. Zuletzt die Freiheit der Entscheidung über die Zukunft nach Abschluss des Studiums: Die Wahl des Berufes soll allein nach Interesse und Qualifikation gewählt werden können.


Das Konzept
Der Kerngedanke entstand mitternachts am Küchentisch einer Wittener Studenten-WG: der Umgekehrte Generationen-
vertrag, die Entkoppelung von Studium und Zahlung von Studiengebühren. Wenn die Rückzahlung nach Aufnahme der Berufstätigkeit möglich wäre, könnte die Ökonomisierung des Studiums vermieden werden. Mit einem finanziellen Beitrag, der sich an den eigenen Möglichkeiten statt an denen der Eltern bemisst, könnte die Universität bleiben, was sie ist: eine Hochschule, an der für die Aufnahme "allein die individuelle Leistung gepaart mit Integrität und Verantwortungsbewusst-
sein gegenüber dem Ganzen" (Alfred Herrhausen) ausschlaggebend ist. Es erschien den Studierenden notwendig, die Durchführung dieses Konzeptes in die eigenen Hände zu nehmen und dazu eine studentische Organisation ins Leben zu rufen.


Die im Mai 1995 gegründete StudierendenGesellschaft Witten/Herdecke e.V. (SG), begreift "die Wahrung und Entwicklung der freiheitlichen Bedingungen und der Qualität des Studiums an der Universität Witten/Herdecke" als gemeinsame Aufgabe. Sie steht als Vertragspartner der Universität zwischen zahlungspflichtigen Studenten und der Hochschule. Diese Position wurde im Frühjahr 2001 durch den Erwerb eines von zwölf Gesellschaftsanteilen an der Private Universität Witten/Herdecke gGmbH weiter gestärkt.